AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER

FANDL-HENDL GRILL GmbH und der Fandl Gastronomiebetriebe

 

1. Umfang und Gültigkeit:

 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle mit den Unternehmen Fandl-Hendl Grill GmbH, sowie der Fandl Gastronomiebetriebe (im Folgendem „Fandl“ genannt) abgeschlossenen Rechtsgeschäfte sowie auch für alle zukünftigen Bestellungen und Lieferungen. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers („AG“) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die rechtsgeschäftliche Verpflichtung von Fandl richtet sich somit ausschließlich nach dem Inhalt des Angebotes/Auftragsbestätigung und nach den vorliegenden AGB.

2. Vertragsabschluss:

Angebote von Fandl sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Fandl dem seitens des AG unterfertigten Angebot nicht schriftlich binnen 5 Werktagen widersprochen hat oder aber durch Auslieferung der Ware.

3. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, mit den Fahrzeugen von Fandl, auf Rechnung und Gefahr des AG. Die Lieferzeiten bzw. die Leistungstermine ergeben sich jeweils aus den vertraglich getroffenen Vereinbarungen. Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer außergewöhnlicher und unverschuldeter Ereignisse ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so wird Fandl von der Lieferverpflichtung frei. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim AG, bei Fandl oder einem Lieferanten eintreten. Wird Fandl insoweit von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des AG. Der AG hat sämtliche bereits entstandenen Kosten Fandl inklusive etwaiger Schadenersatzansprüche zu ersetzen.

4. Leistungsumfang:

4.1. Der Lieferumfang und der Leistungsgegenstand ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag und diesen AGB. Fandl ist verpflichtet, die vom AG bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.

4.2. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche von Fandl zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Anschlüsse (z.B. Strom, Wasser usw.) und sonstigen Voraussetzungen z.B. ebene befestigte Fläche, Zufahrt mit LKW (Einfahrtsbreite mind. 2,8m und Einfahrtshöhe mind. 3,5m), Genehmigung zum Arbeiten mit Flüssiggas usw. am Erfüllungsort vorhanden sind. Sollte eine dieser Leistungsvoraussetzungen nicht gegeben sein, wird Fandl von seiner Leistung frei und hat der AG Fandl den entstandenen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.

4.3. Der Leistungsumfang betreffend der Nebenleistungen (Geschirr, Bierbänke, Servietten, Getränke usw.) richtet sich nach der konkret getroffenen Vereinbarung. Sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen, verpflichtet sich der AG dazu, sämtliches notwendiges Equipment zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass Fandl die Leistungserbringung möglich ist.

4.4. Im Falle einer Verkaufsveranstaltung gilt die im konkreten Auftrag vereinbarte Lieferungssumme als fixe Abnahmemenge, welche seitens des AG jedenfalls bezahlt werden muss. Sollte die vertraglich vereinbarte fixe Abnahmemenge nicht erreicht werden, kann im Rahmen einer Sondervereinbarung, nach vorhergehender Prüfung durch Fandl, ein Rückkauf von Rohwaren zu einem gesondert zu vereinbarenden Preis erfolgen. Der Rückkaufspreis entspricht dabei nicht dem Warenwert, zumal im Rückkaufspreis auch Leistungen, welche seitens Fandl bereits erbracht wurden, zu berücksichtigen sind. Wird auf ausdrücklichen Wunsch des AG mehr als die fixe Abnahmemenge gegrillt, erhöht sich dadurch die fixe Abnahmemenge gemäß der getroffenen Vereinbarung.

4.5. Im Falle einer geschlossenen Veranstaltung richtet sich das Angebot nach der im Auftrag angegebenen Personenzahl, wobei sich der AG dazu verpflichtet, eine allfällige Änderung der Personenzahl Fandl unverzüglich bekanntzugeben. Im Falle einer Unterschreitung der im Auftrag angeführten Personenzahl behält sich Fandl jedenfalls eine Neukalkulation ausdrücklich vor und ist Fandl an den im Angebot angegebenen Preis nicht gebunden. Im Fall einer Überschreitung behält sich Fandl eine Überprüfung dahingehend vor, ob die Kapazität für die Erfüllung des Auftrages nach wie vor gegeben ist. Sollte Fandl über keine entsprechende Kapazität verfügen, bleibt der ursprüngliche Auftrag aufrecht. Jedenfalls behält sich Fandl für den Fall einer Abweichung vom Angebot/Auftragsbestätigung eine Neuberechnung des Auftrages ausdrücklich vor.

4.6. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers, in jedem Fall aber auf Rechnung des Auftraggebers.

5. Rücktritt vom Vertrag:

Fandl ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

  1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird (insbesondere Voraussetzungen Pkt. 4, 2. Absatz dieser AGB);
  2. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Fandl weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistungserbringung durch Fandl eine taugliche Sicherheit leistet;
  3. über das Vermögen des AG ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird;

Der AG ist lediglich dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er Fandl zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist unter Angabe der Rücktrittsgründe gesetzt und dabei sogleich den Rücktritt angedroht hat. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der AG nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn Fandl Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6. Zahlung:

 6.1. Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen Eigentum von Fandl. Gegenstände, die mietweise bzw. aus sonstigen Gründen überlassen werden (Teller, Gläser, Bierbänke, Biertische usw.) bleiben im Eigentum des jeweiligen Besorgungsgehilfen/Lieferanten und sind in einwandfreiem Zustand an Fandl bzw. den entsprechenden Besorgungsgehilfen/Lieferanten zu retournieren. Der AG ist verpflichtet, die gelieferten Waren und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Im Falle einer Beschädigung oder Fehlmenge hat der AG Schadenersatz zu leisten.

6.2. Die Schlussrechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die vereinbarten Preise verstehen sich, wenn nicht gesondert vereinbart, exklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind sämtliche Mahn- und Inkassospesen vom AG zu ersetzen.

6.3. Fandl behält sich vor, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, spätestens jedoch 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, 25 % der gesamten Bruttoauftragssumme inklusive der voraussichtlichen Fixkosten (Equipment) als Anzahlung in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können auch abweichend im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6.4. Kommt der AG in Abnahmeverzug oder ist die Abnahme aus sonstigen, vom AG zu vertretenden Umständen nicht möglich, so ist Fandl berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden, zumindest aber 20 % des Bruttorechnungswertes, vom AG ersetzt zu verlangen. Wenn nicht anders vereinbart, werden nach der Auftragsvergabe bei Stornierung bis 6 Wochen vor Veranstaltung 20 %, bis 2 Wochen vor Veranstaltung 50 % und bei 4 Tage vor Veranstaltung 70 % der letztgültig unterzeichneten Angebot/Auftragsbestätigung brutto in Rechnung gestellt.

7. Gewährleistung/Schadenersatz:

7.1. Beanstandungen hinsichtlich der Lieferung und des Lieferumfanges sind unverzüglich schriftlich bei Fandl zu rügen. Kommt der AG seiner Rügepflicht nicht fristwahrend nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des AG während oder bis zum Ende der Veranstaltung nicht mehr behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadenersatzansprüche des AG hergeleitet werden. Werden Fehlmengen beanstandet, sind diese umgehend zu rügen. Die fehlende Ware wird diesfalls nachgeliefert. Für nachgewiesene Mängel der Waren leistet Fandl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese Gewährleistung fehl, gewährt Fandl dem AG einen angemessenen Preisnachlass. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt die Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen durch den AG voraus. Fandl leistet nur Gewähr für Mängel, deren Vorliegen im Zeitpunkt der Lieferung nachgewiesen wurde und erlöschen Gewährleistungsansprüche 6 Wochen nach Lieferung.

7.2. Schadenersatz leistet Fandl lediglich bei Nachweis von Rechtswidrigkeit sowie Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden wird nicht gehaftet, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Behebungsaufwand des AG und für Schadenersatzbeträge, die der AG seinerseits an Dritte zu leisten hat. Fandl übernimmt keine Schutz- und Sorgfaltspflichten zugunsten Dritter, die nicht AG sind.

7.3. Fandl ist nicht Veranstalter und trifft diese sohin keine wie immer geartete Haftung, insbesondere kein Veranstaltungsrisiko.

8. Datenschutz:

Wir erheben, verarbeiten und nutzen ihre persönlichen Daten (PB), soweit dies für die Erbringung unserer Leistungen und/oder zum Betrieb unserer Internetseiten www.fandl-hendl.com und www.fandl-fest.at erforderlich ist. Wir setzen automatisierte Verfahren und Programme ein, die kriminelle Zugriffsversuche erkennen und abwehren können. Erfolgt von einer IP-Adresse eine kriminelle Nutzung unserer Internetseite, behalten wir uns eine dauerhafte Speicherung der IP-Adresse vor, um Sperrungen der IP-Adresse vornehmen zu können.

Eine Weitergabe ihrer PB an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, ausgenommen für die Erbringung von Leistungen, die es für den erforderlichen Zweck erforderlich macht. Für die Leistungserbringung nutzen wir Dienstleistungen und Softwaretools von Drittanbietern, wie Web-Hosting oder Web-Services; ihre PB werden nicht oder nur bei Vorliegen von gesetzlichen Voraussetzungen verarbeitet und ausgewertet werden dürfen.

Soweit eine Einwilligung zur Verwendung ihrer PB erforderlich ist, weisen wir darauf hin, dass diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

Werden die Leistungen von Fandl im Rahmen von Aufträgen erbracht, weisen wir darauf hin, dass die gespeicherten PB nach Beendigung mind. 7 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungspflicht in Österreich) aufbewahrt werden.

Ferner gelten unsere Datenschutzhinweise, siehe Links:
www.fandl-hendl.com/datenschutzerklaerung
www.fandl-fest.at/kontakt-mit-fandl-fest/datenschutzerklaerung/

Links zum Impressum:
www.fandl-hendl.com/impressum
www.fandl-fest.at/kontakt-mit-fandl-fest/impressum

Diese Links sind jederzeit abruf- und einsehbar.

9. Schlussbestimmungen:

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem AG und Fandl ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Internationalen Verweisnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendungen. Diese AGB gelten insoweit nicht, als diesen zwingende gesetzliche Bestimmungen (z.B. KSchG) entgegenstehen. Eine Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Ist eine Bestimmung in diesem Sinne ungültig, so gilt jene rechtsgültige Vereinbarung zwischen den Parteien als abgeschlossen, welche der ungültigen Bestimmung dieses Vertrages wirtschaftlich gesehen am ehesten entspricht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen Fandl und dem AG ergebenden Streitigkeiten wird das Bezirksgericht Fürstenfeld als örtlich und sachlich zuständiges Gericht vereinbart.

Stand Mai 2018